Skip to main content

Ausfuhrfreipass

Term Definition
Ausfuhrfreipass

Den Ausfuhrfreipass gibt es beim Schweizer Zoll. Damit können Waren mit Ursprung in Drittländern vorübergehend ausgeführt und später abgabenfrei wieder eingeführt werden.

Zugriffe - 16193

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.