Ausfuhranmeldung
Term | Definition |
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Ausfuhranmeldung | Eine Ausfuhranmeldung muss bei jeder Ausfuhr von Waren in ein Land außerhalb der EU ab einem Rechnungswert von 1000 Euro abgegeben werden. Dieses Ausfuhrdokument dient zum einen der Kontrolle von Exportbestimmungen zum anderen der statistischen Erfassung der Warenströme.
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