Fiskalvertretung
Term | Definition |
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Fiskalvertretung | Ein Fiskalvertreter vertritt einen ausländischen Unternehmer der ihn dazu bevollmächtigt hat meist in umsatzsteuerlichen Angelegenheiten vor den deutschen Finanzbehörden. Er hat dabei sämtliche Rechte und Pflichten die der ausländische Unternehmer selbst hätte. Er übernimmt insbesondere die Pflicht alle fälligen Steuererklärungen und sonstigen (statistischen) Meldungen rechtzeitig einzureichen und eine sich daraus ergebende Steuerschuld zu begleichen. Eine Fiskalvertretung ist dann möglich wenn der ausländische Unternehmer im Inland nur steuerfreie Umsätze ausführt und keine Vorsteuern dafür abziehen kann. Es gibt verschiedene Arten der Fiskalvertretung entsprechend der gesetzlichen Grundlage in dem jeweiligen Land in dem der Fiskalvertreter ernannt wird.
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