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VL Zoll

Die Zollabfertigung ist die zoll- oder steuerrechtliche Behandlung einer Ware.

Die so genannte Verzollung bezeichnet dabei beispielsweise die zoll- und steuerrechtliche Überführung in den freien Verkehr. Voraussetzung für eine Zollabfertigung ist eine vorausgegangene Zollanmeldung.