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Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Term Definition
Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

Nach einem grundlegenden Volksentscheid von 1994 über eine leistungsabhängige Abgabe wurde im September 1998 das Gesetz angenommen aufgrund dessen anstelle der pauschalen Abgabe seit dem 1. Januar 2001 die LSVA (Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) erhoben wird. Im Gegensatz zur deutschen und österreichischen Maut wird die LSVA auf allen Strassen fällig nicht nur auf den Autobahnen. Sie hat der Schweiz den Ruf eingebracht auf dem Gebiet der Kostenwahrheit des Lastwagen-Verkehrs eine europäische Führungsrolle einzunehmen.
Quelle wikipedia

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